Erklärung zu Ethik und Sorgfaltspflicht
Für alle am Veröffentlichungsprozess Beteiligten (Autor/Autorin, Schriftleiter/Schriftleiterin, Gutachter/Gutachterin und Herausgeberin) ist es notwendig, einheitliche Standards für das erwartete ethische Verhalten zugrunde zu legen. Die folgenden Ethikerklärungen für den UVP-report basieren auf den Best Practice Guidelines for Journal Editors des Committee on Publication Ethics (COPE).
Verantwortung der Schriftleitung
Rechenschaftspflicht
Die Schriftleitung dieser begutachteten Zeitschrift ist verantwortlich für die Entscheidung, welche eingereichten Artikel in der Zeitschrift veröffentlicht werden sollen. Bei diesen Entscheidungen lässt sie sich den Zielen der Zeitschrift sowie von den gesetzlichen Bestimmungen über Verleumdung, Urheberrechtsverletzung und Plagiate leiten. Sie kann sich bei ihren Entscheidungen mit den Gutachtenden beraten. Die Schriftleitung soll die Integrität der wissenschaftlichen Leistungen wahren, ausschließen, dass geschäftliche Erfordernisse die intellektuellen und ethischen Standards kompromittieren, und bei Bedarf Korrekturen, Klarstellungen, Widerrufe und Entschuldigungen veröffentlichen.
Fairness
Die Schriftleitung bewertet die Manuskripte nach ihrem intellektuellen Gehalt, ohne Rücksicht auf Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung, religiöse Überzeugung, ethnische Herkunft, Staatsangehörigkeit oder politische Philosophie der Autoren und Autorinnen.
Vertraulichkeit
Schriftleitung und Redaktion dürfen keinerlei Informationen über ein eingereichtes Manuskript an Dritte weitergeben, abgesehen von (potenziellen) Gutachtenden, Vorstandsmitgliedern und den Mitgliedern des Redaktionsbeirats.
Offenlegung, Interessenkonflikte und andere Themen
Unveröffentlichte Materialien, die in einem eingereichten Manuskript enthalten sind, dürfen von Gutachtenden nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Autoren und Autorinnen für die eigene Forschung verwendet werden. Vertrauliche Informationen oder Ideen, die durch Begutachtung gewonnen wurden, müssen vertraulich behandelt und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden.
Die Schriftleitung stellt sicher, dass Werbung, Nachdrucke oder andere kommerzielle Einnahmen keinen Einfluss auf redaktionelle Entscheidungen haben.
Die Schriftleitung ist bestrebt, ein faires und angemessenes Begutachtungsverfahren zu gewährleisten. Sie wird bei Befangenheit aufgrund von Konkurrenz, Zusammenarbeit oder anderen Beziehungen und Verhältnissen zu den Autoren und Autorinnen, Firmen oder Institutionen, die mit der Veröffentlichung des Beitrags in Verbindung stehen, von einer Prüfung der Manuskripte absehen und stattdessen ein Mitglied des Redaktionsbeirats mit der Entscheidung beauftragen.
Die Schriftleitung verlangt von allen Beteiligten, relevante Interessenskonflikte bekanntzugeben und Korrekturen zu veröffentlichen, wenn konkurrierende Interessen nach der Veröffentlichung offengelegt werden. Falls erforderlich, werden andere geeignete Maßnahmen ergriffen, wie z. B. die Veröffentlichung eines Widerrufs oder die Äußerung von Bedenken.
Beteiligung an und Zusammenarbeit bei Ermittlungen und Untersuchungen
Die Schriftleitung schützt die Integrität der veröffentlichten Beiträge, indem sie bei Bedarf Korrekturen und Widerrufe vornimmt und mutmaßlichem oder angeblichem Fehlverhalten in der Forschung und bei Veröffentlichungen nachgeht. Sie verfolgt Fehlverhalten von Gutachtenden. Sie ergreift angemessene Maßnahmen, wenn ethische Beschwerden über ein eingereichtes Manuskript oder eine veröffentlichte Arbeit vorgebracht werden.
Verantwortung der Gutachtenden
Beitrag zu redaktionellen Entscheidungen
Gutachten unterstützen die Schriftleitung bei redaktionellen Entscheidungen und können bei der Verbesserung des Manuskripts helfen.
Schnelligkeit/Verzug
Eingeladene Gutachtende sollen die Schriftleitung unverzüglich benachrichtigen, ob sie das Gutachten übernehmen können, damit ggf. alternative Gutachtende kontaktiert werden können.
Vertraulichkeit
Alle zur Begutachtung eingegangenen Manuskripte müssen vertraulich behandelt werden. Sie dürfen anderen nicht gezeigt oder mit ihnen besprochen werden, es sei denn, die Schriftleitung hat dies genehmigt.
Maßstab Objektivität
Gutachten müssen möglichst objektiv sein. Persönliche Kritik an Autoren und Autorinnen ist inakzeptabel. Die Gutachtenden sollen klar und mit angemessenen Argumenten bewerten. Einzelheiten finden Sie in unseren Hinweisen für Gutachtende.
Quellenangaben
Die Gutachtenden sollten relevante veröffentlichte Arbeiten identifizieren, die von den Autoren und Autorinnen nicht zitiert wurden. Jede Aussage über ein(e) bereits publizierte(s) Beobachtung, Ableitung oder Argument muss mit einem entsprechenden Zitat versehen werden. Gutachtende soll die Schriftleitung auch auf wesentliche Ähnlichkeiten oder Überschneidungen des zu prüfenden Manuskripts mit ihnen bekannter veröffentlichter Literatur aufmerksam machen.
Offenlegung und Interessenkonflikte
Vertrauliche Informationen oder Ideen durch die Begutachtung müssen vertraulich behandelt und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden. Gutachtende müssen bei Interessenkonflikten aufgrund von Konkurrenz, Zusammenarbeit oder anderen Beziehungen und Verhältnissen zu den Autoren und Autorinnen, Firmen oder Institutionen, die mit der Veröffentlichung des Beitrags in Verbindung stehen, von einer Prüfung der Manuskripte absehen.
Verantwortung der Autoren und Autorinnen
Anforderungen an die Beiträge
Autoren und Autorinnen sollen die Ergebnisse und den Verlauf ihrer originären Forschung präzise darstellen sowie die Bedeutung ihrer Arbeit erörtern. Die zugrunde liegenden Daten sollen im Manuskript akkurat wiedergegeben werden. Ein Beitrag sollte genügend Details und Referenzen enthalten, damit die Arbeit nachvollziehbar ist. Betrügerische oder wissentlich ungenaue oder falsche Angaben stellen ein unethisches Verhalten dar und sind inakzeptabel.
Originalität und Plagiate
Die Autoren und Autorinnen müssen sicherstellen, vollständig originale Arbeiten verfasst zu haben und, so sie Arbeiten und/oder Passagen anderer verwendet haben, diese entsprechend zu belegen bzw. zu zitieren.
Mehrfache, redundante oder gleichzeitige Veröffentlichung
Autoren und Autorinnen sollten keine Manuskripte, die im Wesentlichen dieselbe Forschung beschreiben, in mehr als einer Zeitschrift oder Primärpublikation veröffentlichen. Die parallele Einreichung desselben Manuskripts bei mehr als einer Zeitschrift stellt ein unethisches Publikationsverhalten dar und ist inakzeptabel.
Quellenangaben
Die Arbeit anderer muss stets angemessen gewürdigt und korrekt belegt werden. Die Autoren und Autorinnen müssen auch Veröffentlichungen zitieren, die auf die Entstehung ihres Beitrags Einfluss hatten.
Urheberschaft
Die Autorenschaft soll sich auf diejenigen beschränken, die einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption, Gestaltung, Durchführung oder Interpretation der eingereichten Studie geleistet haben. Alle Personen, die einen wesentlichen Beitrag geleistet haben, sollen als Mitautoren oder Mitautorinnen aufgeführt werden. Wenn andere Personen an bestimmten inhaltlichen Aspekten des Forschungsprojekts beteiligt waren, sollen sie in einem Abschnitt mit Danksagungen genannt werden. Der oder die korrespondierende Autor oder Autorin muss sicherstellen, dass alle wesentlichen Koautoren und Koautorinnen (gemäß der obigen Definition) und niemand unangemessenen in der Autorenliste des Manuskripts aufgeführt sind. Weiterhin soll er oder sie sicherstellen, dass alle Koautoren und Koautorinnen die endgültige Fassung des Manuskripts gesehen und gebilligt und der Veröffentlichung zugestimmt haben.
Gefahren für Menschen und Tiere
Wurden bei der Herstellung der eingereichten Arbeit Chemikalien, Verfahren oder Geräte verwendet, die ungewöhnlich hohe Risiken aufweisen, müssen diese Gefahren eindeutig ausgewiesen werden.
Offenlegung und Interessenkonflikte
Autoren und Autorinnen müssen in ihrem Manuskript alle finanziellen oder sonstigen substanziellen Interessenkonflikte offenlegen, die als Einfluss auf die Ergebnisse oder deren Interpretation im Manuskript ausgelegt werden könnten. Alle Quellen finanzieller Unterstützung für das Projekt müssen offengelegt werden.
Grundlegende Fehler in veröffentlichten Werken
Wenn ein Autor oder eine Autorin einen wesentlichen Fehler oder eine Ungenauigkeit in seiner osder ihrer eigenen veröffentlichten Arbeit entdeckt, ist er oder sie verpflichtet, die Schriftleitung unverzüglich zu benachrichtigen und mit ihr zusammenzuarbeiten, um entweder die Arbeit zurückzuziehen oder ein angemessenes Erratum zu veröffentlichen.
Erklärung der Herausgeberin
Bei mutmaßlichen oder nachgewiesenen wissenschaftlichen Verfehlungen, betrügerischen Veröffentlichungen oder Plagiaten ergreift die Herausgeberin in enger Zusammenarbeit mit der Schriftleitung alle geeigneten Maßnahmen, um den Sachverhalt zu klären und den betroffenen Artikel zu ändern. Dies schließt die unverzügliche Veröffentlichung eines Erratums oder, im schlimmsten Fall, den vollständigen Widerruf der betroffenen Arbeit ein.