Hinweise für Autorinnen und Autoren
Der UVP-report ist eine begutachtete Fachzeitschrift für Umweltprüfung und Umweltplanung und wird von der UVP-Gesellschaft e.V. herausgegeben. Im UVP-report werden deutschsprachige und englischsprachige Artikel veröffentlicht.
Zusammenfassung & Abstract
Stellen Sie dem Haupttext eine deutschsprachige Zusammenfassung sowie ein englischsprachiges Abstract von jeweils 1000 bis 1400 Zeichen voran.
Es geht um einen eigenständigen Text, in dem die wesentlichen Aussagen und Ergebnisse prägnant formuliert in den wissenschaftlichen Diskurs eingeordnet sind. Es handelt sich beispielsweise nicht um eine Zusammenfassung der Einleitung oder des Schlusskapitels und soll deshalb auch keine Abkürzungen oder Literaturverweise enthalten. Die Schriftleitung behält sich vor, Manuskripte wegen schlechter Zusammenfassung zurückzugeben und um Reformulierung zu bitten.
Wenn Sie sich in der englischen Sprache sicher fühlen, freuen wir uns über englischsprachigen Titel und Abstract. Ansonsten übernimmt die Redaktion die Fachübersetzung.
Textgliederung
Fachbeiträge und Übersichtsbeiträge sollen als wissenschaftliche Texte in der typischen Gliederung verfasst werden, wobei die Begriffe nicht als Vorgabe für die Überschriften zu verstehen sind:
Einleitung – Methodik – Ergebnisse – Diskussion – Fazit bzw. Schlussfolgerungen.
In der Einleitung sollen der Anlass, der wissenschaftliche Hintergrund, das Ziel (die Forschungsfrage) und der Aufbau des Artikels erläutert werden.
Berichte aus der Praxis und Forschung enthalten eine Einleitung bzw. Einführung und reflektorische Textteile.
Beiträge und Berichte dürfen höchstens drei Gliederungsebenen enthalten. Verwenden Sie bitte möglichst kurze, prägnante Überschriften. Für Fachmeinungen, Kolumnen und Rezensionen ist keine Textgliederung durch Überschriften vorgesehen.
Textformatierung
Manuskripte sind entweder im Open Document Format (odt) oder im proprietären Microsoft-Format (doc oder docx) einzureichen. Für die Texte ist eine frei lizenzierte Grundschrift (z. B. Times New Roman) zu verwenden und die Seiten sind zu nummerieren. Darüber hinaus sind keine weiteren Feldfunktionen erwünscht. Die Überschriften mit maximal drei Gliederungsebenen sind als Überschrift1 bis 3 zu formatieren.
Fachsprachliche Abkürzungen sind bei der ersten Verwendung einzuführen, z. B. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Im dann folgenden Text wird nur die Abkürzung verwendet. Bei der Quellenangabe kann die Abkürzung im Fließtext verwendet werden.
Abbildungen
Die Abbildungen (Grafiken, Karten und Fotos) sind fortlaufend zu nummerieren und mit einer Überschrift im Text zu versehen. Die Quelle ist am Ende der Abbildungsüberschrift anzugeben, sofern es sich nicht um eine eigene Abbildung handelt. Bei urheberrechtlich geschütztem Material müssen die Autorinnen und Autoren die Veröffentlichungsrechte für das Großzitzat einholen und nachweisen, bei frei zugreifbarem Material ist die Open-Access-Lizenz anzugeben.
Alle Abbildungen müssen separat als Grafik-Datei geliefert werden und dürfen nicht in den Text eingebettet sein. Abbildungen müssen mindestens mit 600 dpi aufgelöst sein. Folgende Dateiformate werden bevorzugt:
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PDF, TIFF, JPEG für Halbtonabbildungen (z. B. Fotos),
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PDF, SVG für Vektorgrafiken (z. B. Karten).
Tabellen und Kästen
Tabellen und Kästen sind mit der Tabellenfunktion der Textverarbeitung im Standard-Textformat zu erstellen, nicht mithilfe von Verknüpfungen mit der Tabellenkalkulationssoftware (wie Calc oder MS-Excel).
Die Tabellen und Kästen sind jeweils fortlaufend zu nummerieren und mit einer Überschrift im Text zu versehen. Die Quelle ist am Ende der Überschrift anzugeben, sofern es sich nicht um eigene Darstellungen handelt. Bei urheberrechtlich geschütztem Material müssen die Autorinnen und Autoren die Veröffentlichungsrechte für das Großzitzat einholen und nachweisen, bei frei zugreifbarem Material ist die Open-Access-Lizenz anzugeben. Auch Datenquellen sind eindeutig zu benennen. Tabellenfußnoten werden direkt unterhalb der Tabelle angefügt.
Zitation und Literaturverzeichnis
Im UVP-report wird eine auf der Harvard-Zitation aufbauende Zitierweise verwendet. Dies bedeutet, dass Referenzen mit Kurzbelegen im Text gekennzeichnet und in einem nachfolgenden Literaturverzeichnis alphabetisch aufgelistet werden.
Das Literaturverzeichnis muss vollständig sein, d. h. alle Quellen enthalten, auf die im Text, in Abbildungen und Tabellen sowie in den Fußnoten verwiesen wird. Jede Literaturangabe muss alle Daten enthalten, wie sie nachfolgend gefordert werden. Dabei kann die Verwendung eines Literaturverwaltungsprogramms hilfreich sein. Die Schriftleitung behält sich vor, Texte aufgrund mangelhafter und v. a. unvollständiger Literaturverzeichnisse zurückzugeben und um Nachbesserung zu bitten. Dadurch wird der Veröffentlichungsprozess verzögert.
Verweise im Text
Kurzbelege im Text erfolgen nach folgendem Muster.
(Autor*in Jahr: ggf. Seite)
Wenn der Autor, die Autorin oder die Autorenschaft im Text genannt werden, kann dieser im Nachweis ausgelassen werden. Dies gilt sowohl für wörtliche als auch für sinngemäße Zitate. Bei wörtlichen Zitaten muss die Seite angegeben werden; bei sinngemäßen Zitaten aus umfangreicheren Quellen ist das hilfreich.
Beispiel: Gemäß Curie & Einstein (2017) sind …
Verweise wie „ebd.“, „a.a.O.“, „ibid.“ und ähnliche sind nicht zu verwenden. Kapitälchen oder Großbuchstaben werden bei Namen nicht verwendet.
Beispiele: ein Autor (Bauer 2010), zwei Autoren (Curie & Einstein 2017), mehrere Autoren (Darwin et al. 2000), mehrere Quellen (Bauer 2010; Curie & Einstein 2017), wörtliches Zitat: „Marie Curie ist toll“ (Darwin et al. 2000: 23).
Literaturverzeichnis
Das Literaturverzeichnis wird direkt im Anschluss an den Haupttext angefügt und mit „Literatur“ überschrieben. Es werden sämtliche Autorinnen und Autoren eines Titels im Literaturverzeichnis angegeben und durch ein Semikolon getrennt. Die Institution, die z. B. ein Gutachten beauftragt und dann auch herausgegeben hat, ist ebenso wenig wie das auftragnehmende Institut oder Büro Autorin einer Veröffentlichung, es sei denn, sie macht sich den Text inhaltlich nach Überarbeitung durch ihr Angehörende zu eigen. Ist keine Autorin und kein Autor zu finden, wird die herausgebende Institution und „(Hrsg.)“ angegeben. Am Ende jedes Literaturverzeichniseintrags steht ein Punkt. Sofern es für die Quelle einen DOI gibt, wird dieser angegeben.
Das Literaturverzeichnis ist alphabetisch nach Autorenschaft und Jahr der Veröffentlichung zu sortieren. Namen mit Zusätzen wie „von“ werden unter dem Anfangsbuchstaben des Namens ohne Zusatz eingeordnet. Namen aus mehreren Wörtern (z. B. „van der Maarel“ oder „de Groot“) werden unter dem ersten Wort des Namens eingeordnet. Bei mehreren zitierten Veröffentlichungen einer Autorin bzw. eines Autors aus einem Jahr werden diese durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Jahreszahl voneinander unterschieden. Bei Beiträgen in von der Autorin oder dem Autor herausgegebenen Sammelbänden werden der Sammelband mit „a“ und die Beiträge des Herausgebers mit „b“ usw. gekennzeichnet.
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Monografien: Nachname, erster Buchstabe des Vornamens (Jahr): Titel. Ggf. Untertitel, Ort (ggf. Schriftenreihe, Bandnummer). Ggf. DOI: DOI.
Beispiel: Balla, S.; Wulfert, K. & Peters, H.-J. (2009): Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (SUP), Dessau-Roßlau (UBA-Texte, 08-09). -
Beiträge in Sammelbänden: Nachname, erster Buchstabe des Vornamens (Jahr): Titel. In: Nachname, erster Buchstabe des Vornamens (Hrsg.): Titel. Ggf. Untertitel, Ort, Seitenzahl-Seitenzahl. Ggf. DOI: DOI.
Beispiel: Hildebrandt, S.; Roth, M.; Schwarz-von Raumer, H.-G. & Roser, F. (2021): Bundesweite empirie- und modellgestützte Bewertung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. In: Walsh, C.; Kangler, G. & Schaffert, M. (Hrsg.): Landschaftsbilder und Landschaftsverständnisse in Politik und Praxis, Wiesbaden, 119-140 (RaumFragen: Stadt – Region – Landschaft). DOI: 10.1007/978-3-658-30959-6 -
Zeitschriftenaufsätze: Nachname, erster Buchstabe des Vornamens (Jahr): Titel. Zeitschriftenname Jahrgang (Heftnummer): Seitenzahl-Seitenzahl. Ggf. DOI: DOI.
Beispiel: Sybertz, J., Hanusch, M. & Grotehusmann, D. (2019): Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie im Straßenbau – Inhalte, Ablauf und Methoden der Prüfung. UVP-report 33 (2): 111-120. DOI: 10.17442/uvp-report.033.13 -
Gesetze und Verordnungen: Abkürzung – Titel vom Datum. Fundstelle, zuletzt geändert am Datum. Fundstelle.
Beispiel: UVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung i.d.F. vom 24. Februar 2010. Bundesgesetzblatt I: 94, zuletzt geändert am 3. Dezember 2020. Bundesgesetzblatt I: 2694.
Faire Sprache
Der UVP-report unterstützt die Verwendung von fairer Sprache in allen Artikeln und Texten. Wir erwarten von allen Autorinnen und Autoren, dass sie sich mit folgenden Prinzipien fairer und inklusiver Sprache auseinandersetzen und diese Prinzipien einsetzen:
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Verwenden Sie möglichst geschlechtsneutrale Bezeichnungen (z. B. Person, Fachkraft, Mitglied).
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Formulieren Sie offen und kreativ und ändern Sie ggf. die Satzkonstruktion (z. B. „Fachkundiger Rat wurde eingeholt.“ statt: „Der Rat eines Experten wurde eingeholt.“).
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Sofern eine geschlechtsneutrale Bezeichnung oder Formulierung nicht möglich ist, verwenden Sie die vollständige Paarform (z. B. Autorinnen und Autoren).
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Verwenden Sie das grammatikalisch korrekte Geschlecht (z. B. „Die Stadt xy ist Auftraggeberin“).
Ideen für geschlechtsneutrale Bezeichnungen und andere Formulierungsvorschläge finden Sie auf Deutsch unter https://geschicktgendern.de/ und in zahlreichen anderen Handreichungen.